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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43312

Wiederverwendung von Ausbauasphalt im Heißverfahren

Autoren L. Sziraki
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Schriftenreihe Institut für Straßenwesen der Technischen Universität Braunschweig H. 12, 1994, S. 98-113, 9 B, 3 T, 10 Q

Ausbauasphalt kann durch verschiedene Verfahren wiederverwendet werden. Jedes Wiederverwendungsverfahren hat einen relativ klar abgegrenzten Einsatzbereich. Die Wiederverwendung von Asphalt im Heißverfahren hat die größte Bedeutung. Der zulässige Anteil von Ausbauasphalt bei der Herstellung von Asphaltmischgut im Heißverfahren unterliegt in den einzelnen Bundesländern stark differenzierten Sonderregelungen, die nicht immer auf technische, ökonomische oder ökologische Aspekte zurückzuführen sind. Ähnlich starke Differenzierungen werden ebenfalls am Beispiel der USA anhand von Übersichten für Chargenmischanlagen und Durchlaufmischer dargestellt. Ein technisches Problem bei der Wiederverwendung von Ausbauasphalt stellt das Vorhandensein von teerhaltigen Bestandteilen im Bindemittel von über 5 % dar. Derartige Gemische sind nur im Kaltverfahren wiederzuverwenden. Die einzelnen Schadstoffanteile sind zu bestimmen. Grenzwerte für Nordrhein-Westfalen sind angegeben. Weiterhin wird anhand von Formeln und Diagrammen der neu zu dosierende Bindemittelanteil sowie der zu erwartende Erweichungspunkt in Abhängigkeit vom Masseanteil und den Gemischkennwerten des Ausbauasphaltes sowie die erforderliche Mineraltemperatur in Abhängigkeit des Anteils von Altasphalt und der resultierenden Mischguttemperatur definiert. In Übersichtsdarstellungen wird die Zugabe von Ausbauasphalt beim herkömmlichen Chargenmischer sowie im Langtrommelsystem beschrieben. Abschließend werden Angaben zu sinnvollen Zugabemengen von Altasphalt in Abhängigkeit von der herzustellenden Mischgutart und des Verfahrens der Mischgutherstellung gemacht.