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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43365

Strukturierte Bewertung in Umweltverträglichkeitsprüfungen - Ein Konzept zur Rechnerunterstützung am Beispiel der UVP in der Bauleitplanung

Autoren U. Weiland
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

UVP-report 8 (1994) H. 4, S. 224-226, 3 B, zahlr. Q

Die Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt ist die grundlegende Aussage einer UVP. Sie soll komplexe Sachverhalte mit möglichst geringem Zeit- und Kostenaufwand lückenlos erfassen, präzis bewerten und in jeder Einzelheit nachvollziehbar darstellen. Keine der vielen Bewertungsmethoden erfüllt diesen Anspruch. Rechtliche, planungsmethodische und umweltpolitische Anforderungen an die Bewertung sind in der Bauleitplan-UVP zu definieren. In dem vorgestellten Projekt wird untersucht, ob und wie eine Bewertungsdurchführung durch die Expertensystemtechnik unterstützt werden kann. Diese Methodik unterscheidet Umweltanalyse und Konfliktanalyse, die sich gegenseitig beeinflussen. Es erfolgt eine Trennung der "Bewertungsmethodik", den generell anzuwendenden Grundstrukturen der Bewertung von den "Bewertungsmethoden", womit die wechselnden inhaltlichen Ausfüllungen der Strukturelemente gemeint sind. In dem rechnergestützten integrierten Bewertungsverfahren werden Elemente mehrerer Verfahren miteinander kombiniert. Logische und arithmetische Aggregationen werden ermöglicht und unterschiedliche Werthaltungen des gesellschaftlichen Mensch-Natur-Verhältnisses in Leitlinien definiert, die als Bewertungsmaßstab einzugeben sind. Unterschieden wird zwischen "Verursachergruppen" und betroffener Umwelt, dem "Umweltmodell". Die Vorhabenwirkungen werden einschließlich des Risikos potentieller Schäden bewertet ohne Berechnung einer Schadenswahrscheinlichkeit und fließt in die Umweltfolgenabschätzung ein. Die Bewertungsmethode wird für die Bereiche "Luftbelastung im Hinblick auf menschliche Gesundheit" und "Schutzwürdigkeit von Biotopen" aufbereitet und hat sich als Weiterentwicklung bereits vorliegender Bewertungsmethoden erwiesen. Grenzen haben sich gezeigt, wo Bewertungen nicht nach allgemeingültigen Regeln faßbar sind z. B. Landschaftsbild, intuitive und überschlägliche Schätzungen.