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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43905

Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel (Ausgabe 1995)

Autoren
Sachgebiete 8.2 Schottertragschichten

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1995, 20 S., 5 B (FGSV-Nr. 633)

Das Merkblatt ist aus dem 1980 herausgegebenen "Merkblatt für die Herstellung von Tragschichten ohne Bindemittel" hervorgegangen. Es enthält Anleitungen und Hinweise zur Herstellung der Mineralstoffgemische und zu ihrem Einbau in Frostschutzschichten, Kiestragschichten, Schottertragschichten und Deckschichten ohne Bindemittel im Straßen- und Wegebau auf der Grundlage der einschlägigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien sowie den entsprechenden Lieferbedingungen. Danach sollen Mineralstoffgemische mit gleichbleibender Kornzusammensetzung und dem für die Verdichtung günstigen Wassergehalt hergestellt werden, wobei die Gemische für Kies- und Schottertragschichten zur Einhaltung der an sie gestellten besonderen Anforderungen durch Dosieren und Mischen aus Einzelkörnungen zusammengesetzt werden. Es werden Hinweise gegeben für das Dosieren, das Mischen, das Verladen, den Transport, das Abkippen und für den Ausnahmefall des Zwischenlagerns im Lieferwerk. Zum Einbau der Gemische werden nach allgemeinen Einbaugrundsätzen der Einbau mit und ohne Straßenfertiger, mit Langmahdverfahren und Vor-Kopf-Verfahren sowie das Verteilen mit Grader und Planierraupe beschrieben und deren Vor- und Nachteile dargestellt. Empfehlungen zur Verdichtung werden in Abhängigkeit vom Einbauverfahren und von der Beschaffenheit der Unterlage gegeben. Abschließend wird die Notwendigkeit des Oberflächenschutzes von Tragschichten zur Erhaltung ihrer Struktur und der Wasserdurchlässigkeit behandelt. Im Merkblatt sind außerdem eine Übersicht über das einschlägige technische Regelwerk sowie in zwei Anhängen die Verfahrensbeschreibungen zur Ermittlung der günstigen Wassergehalte und der Bestimmung der Proctordichte mit dem Einpunkt- und dem Dreipunktverfahren enthalten.