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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43936

Baumaschinen transportieren

Autoren G. Kotte
Sachgebiete 13.0 Allgemeines
13.5 Baustelleneinrichtung

Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau 37 (1995) Nr. 4, S. 27-35, 7 B

Der Baumaschinentransport ist im Baubetrieb eine wichtige Aufgabe, die nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Je nach Art der Maschine sind öfter z.T. sogar täglich Umsetzungen erforderlich. Entsprechend ist der Transport zu organisieren. Zusammenarbeit mit Spezial-Transportunternehmen ist oft vorteilhaft, wenn Sonder- oder Ausnahmetransporte erforderlich werden, für die die Regierungspräsidenten der Länder die Ausnahmegenehmigungen erteilen. Bei den üblichen Transporten müssen die StVZO bezüglich Hauptabmessungen und Achslasten eingehalten werden. Alle während des Transportes entstehenden Schäden müssen privathaftend beseitigt oder ersetzt werden. Für die Vorbereitung von schwierigen Transporten wird eine Checkliste mit beschriebenen Punkten empfohlen und ein vorheriges Abfahren und genaues Aufnehmen der Strecke vorgeschlagen. Für straßenfahrbare Baumaschinen muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein TÜV-Gutachten vorliegen. Die Maschinen sind entsprechend der ABE zur Straßenfahrt herzurichten. Bei möglichen Höchstgeschwindigkeiten bis 20 km/h ist kein Nummernschild erforderlich, dafür aber ein Firmenschild. Selbstfahrende Baumaschinen, die schneller als 25 km/h fahren oder mehr als 7,5 t wiegen, erfordern Fahrerlaubnis Klasse 2. Bei Transport auf Fahrzeugen oder Tiefladern ist der Fahrer für vorschriftsmäßige Ladungssicherung verantwortlich. Für zu beachtende Punkte werden praxisnahe Hinweise gegeben.