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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44174

Anwendung und Bewährung der EAE 85 in der Bauleitplanung niedersächsischer Städte

Autoren C.-W. Müller
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

Straßenverkehrstechnik 39 (1995) Nr. 10, S. 460-466, 10 B, 11 Q

Die in den EAE 85 propagierten flächensparenden Erschließungen haben grundsätzlich Eingang in die kommunale Entwurfspraxis gefunden. Nicht immer werden aber übrigbleibende Flächen im Sinne einer Flächeneinsparung und Versiegelungsminimierung verwendet. Die zu bevorzugende Lösung mit Angliederung der Restflächen an die Grundstücke der Anwohner sind zwar noch in der Minderzahl, die vorhandenen Beispiele sind aber z.T. sehr gelungen. "Untererschließungen" wegen der Anwendung der EAE 85 sind nicht bekannt geworden; der Begriff selbst ist aber auch nicht global anwendbar. Was in der Stadt noch als machbar eingestuft wird, kann in ländlichen Gebieten nicht mehr konsensfähig sein. Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, insbesondere punktuelle, stoßen in kleineren Kommunen auf Widerstände und/oder schleppendere Realisierung als in städtisch geprägten. Das liegt unter anderem an landwirtschaftlich orientierten Nutzungen und daraus entstandenen Anspruchsgrundlagen in der Straßenraumgestaltung. Der Denkansatz des neuen Richtlinientyps der Empfehlungen, der beim Benutzer Eigenverantwortlichkeit und verstärktes Einbringen eigener Erfahrungen anspricht, soll von der früheren sektoralen zur heutigen ganzheitlichen Betrachtungsweise in der Entwurfs- und Gestaltungspraxis führen. Das ist beim größten Teil der Benutzer gelungen, jedoch sollten auch andere, am Planungsprozeß Beteiligte (Bezuschussungsbehörden, Polizei, Feuerwehr, Bürger) in diese Denkweise miteinbezogen bzw. daran beteiligt werden.