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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44579

Technische Lieferbedingungen für Stahlwerksschlacken im Straßenbau TL SWS-StB 95 (Ausgabe 1995)

Autoren
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1995, 10 S., 1 T (FGSV-Nr. 632)

Stahlwerksschlacken entstehen bei der Erzeugung von Rohstahl und fallen als kristalline, wenig porige Mineralstoffe an; sie werden nach dem jeweiligen Stahlherstellungsverfahren unterschieden. Die TL SWS-StB 95 gelten für frisch erzeugte LD-Schlacken, Elektroofenschlacken und SM-Schlacken, als den zur Zeit in Deutschland anfallenden Typen von Stahlwerksschlacken, die im Erd- und Straßenbau Verwendung finden können. Aufgehaldete ältere Stahlwerkslagerschlacken werden durch diese Lieferbedingungen nicht erfaßt. Nach der Begriffsbestimmung und der Angabe der Verwendungsbereiche sind in den TL SWS-StB 95 die bautechnischen und die wasserwirtschaftlichen Anforderungen sowie die dazu notwendigen stoffspezifischen Prüfungen aufgeführt. Stahlwerksschlacken nach diesen Technischen Lieferbedingungen können verwendet werden in Fahrbahndecken aus Asphalt, Asphalttragschichten, Frostschutz- und Schottertragschichten, Wegebefestigungen ohne Bindemittel und in Erdbauwerken. Diese Schlacken können geringe Anteile an freiem Kalk oder freiem Magnesiumoxid enthalten, die die Raumbeständigkeit beeinflussen können. Unterschieden nach der Verwendung der Schlacken in Asphaltschichten oder in Tragschichten, gelten hinsichtlich der Raumbeständigkeit unterschiedliche Anforderungen an die noch zulässige Volumenzunahme, die jeweils mittels anwendungsbezogener Prüfverfahren bestimmt wird. Im übrigen gelten die selben Anforderungen wie an andere Mineralstoffe gemäß den Technischen Lieferbedingungen für den Straßenbau. Zur Bewertung der wasserwirtschaftlichen Merkmale der Stahlwerksschlacken enthalten die TL SWS-StB 95 Richtwerte für den pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit sowie Grenzwerte für den Cr(hoch 6)-Gehalt. Bei der Verwendung der Schlacken ist hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit die Bauweise und die Lage der Baumaßnahme aus der Sicht der Schutzbedürftigkeit des Grundwassers zu berücksichtigen.