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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44617

Leistungsfähigkeit innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen im motorisierten Individualverkehr bei verschiedenen Geschwindigkeiten

Autoren F. Schleicher-Jester
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit)

Fachgebiet Verkehrswesen, Universität Kaiserslautern "Grüne Reihe" H. 32, 1995, 166 S., zahlr. B, T, Q

Untersucht wurden die Einflüsse zulässiger Höchstgeschwindigkeiten von 30, 40, 50, 60 und 70 km/h auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität des motorisierten Individualverkehrs im Zuge innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen. Der Schwerpunkt liegt in der Bestimmung des Einflusses verschiedener zulässiger Höchstgeschwindigkeiten auf die Leistungsfähigkeit lichtsignalgeregelter Knotenpunkte. Die Untersuchungen wurden größtenteils an Strecken mit Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem direkten Vorher-/Nachher-Vergleich durchgeführt. Darüber hinaus wurden Strecken ohne unmittelbare streckenbezogene Vergleichsmöglichkeiten berücksichtigt. Die praktischen Untersuchungen wurden an 24 Meßquerschnitten im Zuge von 15 Strecken durchgeführt. Die Meßquerschnitte lagen an Lichtsignalanlagen und an Streckenquerschnitten. Es wurden insbesondere Geschwindigkeiten, Verkehrsstärken und Zeitlücken erhoben. Der Einfluß der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Zeitbedarfswerte ist bei einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h gering. Große Unterschiede der Zeitbedarfswerte wurden in Abhängigkeit von der Lage der Straße, dem Straßentyp und der Knotenpunktsgeometrie ermittelt. Es erscheint zweckmäßig, verstärkt situationsbezogene Zeitbedarfswerte zu verwenden. Der Einfluß der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen liegt im allgemeinen unter 5 %. Eine Betrachtung von Leistungsfähigkeit und zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist daher vernachlässigbar. Der Einfluß der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Zeitlückenverteilung an Strecken ist gering. Er führt zu keinen nennenswerten Unterschieden in der Koordinierungsqualität von Lichtsignalanlagen und in der Verkehrsqualität von Fußgängern. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt neben einer Geschwindigkeitsdämpfung auch zu einem gleichmäßigeren Verkehrsablauf.