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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44793

Die Bedeutung des Nahverkehrsplanes im Rahmen der Regionalisierung des ÖPNV

Autoren U. Köhler
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

in: HEUREKA '96 - Optimierung in Verkehr und Transport, Karlsruhe, 13.-14. März 1996. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1996, S. 253-265, 4 B, 1 T, 5 Q (FGSV-Nr. 002/53)

Im Zuge der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs wurde ein neues Planungsinstrument, der Nahverkehrsplan, eingeführt (§ 8,3 PBefG neu und ÖPNV-Gesetze der Länder). Umstritten ist die Frage, welche Konkretisierungsstufe der Nahverkehrsplan erreichen soll. Nur in Baden-Württemberg ist durch die Trennung in Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan eine gewisse Klarheit geschaffen worden. In den übrigen Bundesländern gehen die Auffassungen von einem reinen Rahmenplan ohne konkrete Vorgaben bis zu einem detaillierten Plan, in dem z.B. Einzelheiten der Fahrplangestaltung enthalten sein sollen. Da allerdings der Nahverkehrsplan auch einen Finanzierungsplan beinhalten muß, erscheint es allein deshalb erforderlich zu sein, einen relativ hohen Konkretisierungsgrad zu erreichen, um die geforderten Aussagen machen zu können, auch wenn dadurch die Gefahr eines Widerspruchs zum PBefG nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Allerdings müssen die Verkehrsunternehmen von vornherein in die Erarbeitung des Nahverkehrsplanes einbezogen werden. Außerdem wird auf den Begriff der "ausreichenden Verkehrsbedienung" eingegangen und ein Vorschlag zu dessen Konkretisierung vorgestellt.