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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45148

Der Stand der Regionalisierung - Lösungen und offene Fragen

Autoren G. Girnau
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Internationales Verkehrswesen 48 (1996) Nr. 5, S. 4-9, 10 B (Special-Teil)

Alle Bundesländer (mit Ausnahme Hamburgs, wo auf ein besonderes Landesgesetz verzichtet wurde) haben bis Ende 1995 ÖPNV-Gesetze erlassen. In diesen werden die globalen Vorgaben des Bundesregionalisierungsgesetzes spezifiziert und auf die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes abgestellt. Vor allen Dingen aber werden Aussagen zu drei wichtigen Fragenkomplexen getroffen: a) Festlegung der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den straßengebundenen ÖPNV (mit U-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen); b) Inhalt des Nahverkehrsplans und die bei der Aufstellung zu Beteiligenden; c) Finanzmitteleinsatz. In den meisten Ländergesetzen ist die genaue Verwendung der Regionalisierungsmittel nicht festgeschrieben. Somit muß jedes einzelne Land von Jahr zu Jahr neu festlegen, welcher Anteil für den SPNV und den übrigen (straßengebundenen) ÖPNV verwandt wird bzw. wie die Aufteilung in investive und konsumtive Ausgaben erfolgt. Eine Reihe offener Fragen besteht auch noch bezüglich des Nahverkehrsplans. Insbesondere ist zwischen den Beteiligten umstritten, welche Inhalte in welcher Konkretisierung im Nahverkehrsplan festzulegen sind und welche Inhalte eines Nahverkehrsplans die Genehmigungsbehörde bei der Konzessionserteilung an die Verkehrsunternehmen berücksichtigen muß und welche nicht. Eine offene Frage bleibt auch, in welcher Form und in welchem Maße der rechtlich mögliche freie Wettbewerb um Verkehrsleistungen faktisch Einzug in den gesamten ÖPNV hält. Im SPNV hängt das Überleben des regionalen Schienenverkehrs entscheidend von der Art der Lösung des Trassenpreisproblems ab. Bemerkenswert bei der Regionalisierung ist, daß sie und der beginnende Wettbewerb auch zu neuen Organisationsformen bei den Verkehrsunternehmen führen. So hat die DB AG bereits sogenannte "Bus-Schiene-Gesellschaften" für den SPNV gegründet. Auch gemischte Gesellschaften, bestehend aus kommunalen Verkehrsunternehmen, DB AG und ggf. Privaten, befinden sich in der Vorbereitung.