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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45242

Rufbus-Linien im Landkreis Erding

Autoren P. Kirchhoff
M. Friedrich
M. Haller
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 14 (1996) Nr. 4, S. 29-32, 6 B, 6 Q

Seit Mai 1995 ist im Landkreis Erding, rund 30 km nordöstlich von München, ein neues ÖPNV-Konzept in Betrieb. Ein Netz ersten Grades enthält direkt geführte Buslinien zwischen den Unterzentren und dem Mittelzentrum Erding. Dort besteht Anschluß an die S-Bahn nach München und zum Flughafen München. Ein Netz zweiten Grades erschließt die Flächen zwischen den Achsen. Für diese sehr dünn besiedelten Räume wurden vier Sektoren mit bedarfsgesteuerten Rufbuslinien geplant. Einer der geplanten Sektoren ist das Erdinger Holzland. Dort soll vor einer umfassenden Inbetriebnahme das Rufbussystem für ein Jahr getestet werden. Die Rufbuslinien verkehren bedarfsabhängig im sog. Richtungsbandbetrieb. Ihr Linienverlauf ist von kurzfristig gemeldeten Fahrtwünschen abhängig. Im Gegensatz zu einer freien Bedarfssteuerung im Flächenbetrieb existieren in dem hier eingesetzten Richtungsbandbetrieb jedoch feste Fahrpläne und Stammstrecken, die immer befahren werden. Bedienungsform sind Richtungsbänder verschiedener Ausprägungen. Eine der drei Rufbuslinien besteht aus einer herkömmlichen Linie mit einer Aufweitung am Linienende. Vorteil dieses Richtungsbandes ist, daß eine Fahrt über das Linienende hinaus nur bei Bedarf durchgeführt wird. Die weiteren Rufbuslinien sind Korridorrichtungsbänder bzw. Linienabweichungen. Dabei verkehrt der Bus auf seiner Stammstrecke zwischen fest bedienten Haltestellen. An die Stammstrecke schließen sich Linienschleifen mit Bedarfshaltestellen an, die nur angefahren werden, wenn von dort ein Fahrtwunsch angemeldet wurde. Ob sich am Verkehrsverhalten durch das neue ÖPNV-Angebot etwas ändert oder ob sich die Aktionsräume der bisher immobilen Bürger entfalten und/oder Berufspendler statt P+R ihren Weg von Beginn an mit dem ÖPNV durchführen, soll über eine Haushaltsuntersuchung im Frühjahr 1996 abgefragt werden. Auch die grundsätzliche Akzeptanz der Anmeldemodalitäten soll dann geklärt werden.