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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45404

ZTV-K Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten (Ausgabe 1996)

Autoren
Sachgebiete 15.2 Stahlbrücken
15.3 Massivbrücken
15.8 Straßentunnel

Dortmund: Verkehrsblatt-Verlag, 1996, 60 S., 2 B, 8 T (Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bonn)

Der Bund-Länder-Fachausschuß Brücken- und Ingenieurbau hat unter Mitwirkung der Abteilung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen des Bundesministeriums für Verkehr und des Eisenbahn-Bundesamtes die ZTV-K 88 überarbeitet und der technischen Entwicklung sowie dem Stand der nationalen und europäischen Regelwerke angepaßt. Auf eine durchgreifende Überarbeitung wurde verzichtet, weil in wenigen Jahren die bevorstehende Umstellung des gesamten bautechnischen Regelwerkes aufgrund europäischer Regelwerke abgewartet werden soll. Die ZTV-K 96 sind darauf abgestellt, für den Bau von Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützwänden, Tunneln und anderen Ingenieurbauwerken für Straßen und Eisenbahnen als Vertragsbestandteil vereinbart zu werden. Die in den überarbeiteten ZTV-K genannten Normen und sonstigen Technischen Regelwerke für den Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau gelten einschließlich der Änderungen und Ergänzungen. Sie sind in einem besonderen Anhang zusammengestellt.