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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45625

Kosten der Abfallentsorgung an Bundesautobahnen und Bundesstraßen

Autoren K.-G. Kukoschke
K.-H. Rieger
G. Heinemeyer
Sachgebiete 2.2 Unterhaltungskosten
16.0 Allgemeines

Straße und Autobahn 48 (1997) Nr. 3, S. 125-130, 6 B, 18 Q

In Abhängigkeit von der Verkehrsdichte kostet heute die Abfallentsorgung an vielbefahrenen Bundesautobahnen 8.000-10.000 DM/km im Jahr. An Bundesstraßen liegen die entsprechenden Werte im Bereich von mindestens 300-800 DM/km. Die Kostenrate Abfall bezeichnet dabei das in Prozent ausgedrückte Verhältnis der Abfallkosten zu den streckenbezogenen Gesamtkosten. Diese Kostenrate bewegt sich in den untersuchten Autobahnabschnitten im Bereich von 12,8-16,1 %. An Bundesstraßen beträgt sie mindestens 1,7-3,4 %. Auch die Kostenrate Abfall hängt von der Verkehrsdichte ab. An Bundesautobahnen verursachen im wesentlichen externe Faktoren die Steigerung der Kostenrate Abfall. Zu diesen gehören rapide anziehende Deponie- oder Annahmegebühren für nicht sortierten Restmüll. Ebenfalls überproportional kostensteigernd wirken auf Bundesautobahnen die Aufwendungen zur Beseitigung illegaler Abfallablagerungen an Mittel- und Seitenstreifen. Bei Bundesstraßen treibt vor allem der Lohnaufwand die Kosten in die Höhe. Folgende interne Gegenmaßnahmen der Straßenbauverwaltung können die unverhältnismäßige Kostenbelastung dämpfen: konsequente Wertstofferfassung auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen, Einbindung der Restmüllabfuhr in kommunale oder private Entsorgungssysteme, optimale Ausnutzung der Kapazität von Abfallbehältern, rationellere Arbeitsweise bei Tätigkeiten im Mittel- und Seitenstreifen. Da solche internen Maßnahmen jedoch externe Faktoren nicht beeinflussen, sind weitere Kostensteigerungen zu befürchten. Mit Leistungseinschränkungen der Straßenbauverwaltung im Bereich der Abfallentsorgung ist dann zu rechnen, wenn die zur Verfügung gestellten Ul-Mittel auch weiterhin nicht mit den Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung Schritt halten. Solche Leistungseinschränkungen können darin bestehen, daß wilder Müll auf Mittel- und Seitenstreifen weniger häufig als bisher abgesammelt wird. Auf Bundesstraßen muß zusätzlich die Schließung von Parkplätzen in Betracht gezogen werden.