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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45630

Aktueller Stand der arbeitshygienischen Bewertung von Lösemitteln für die Asphaltanalyse

Autoren W. Glet
T. Wörner
Sachgebiete 4.2 Berufsfragen
9.1 Bitumen, Asphalt

Straße und Autobahn 48 (1997) Nr. 3, S. 139-147, 1 B, 3 T, 13 Q

Immer wieder wird die Gefährdung für Beschäftigte diskutiert, die mit Lösemitteln umgehen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter in einem Asphaltlabor, denn für die Asphaltanalyse werden ausschließlich chlorierte oder aromatische Kohlenwasserstoffe verwendet, allen voran das Trichlorethen. Gerade dieses "Tri" aber gerät zunehmend in die Diskussion, die über Arbeitsplatzhygiene geführt wird. Dies hat durch die 1996 erfolgte Einstufung als krebserzeugender Stoff in die MAK-Werte-Liste, Abschnitt III A 1, eine ganz neue Dimension bekommen. Der derzeitige Stand der Luftgrenzwerte wird mitgeteilt. Nach Meinung von Toxikologen und Mitgliedern des AGS sollte bei der Verwendung von Lösemitteln folgendes zugrunde gelegt werden: 1.) "Tri" sollte vermieden und durch einen Ersatzstoff ausgetauscht werden. 2.) Dichlormethan wird hierfür nicht als geeignet angesehen. Das gilt auch für andere Chlorkohlenwasserstoffe. 3.) Toluol wäre akzeptabel. Wenn nach anderen Lösemitteln für die Asphaltanalyse gesucht wird, sollte über die technischen Möglichkeiten und Zwänge hinaus eine Abstimmung mit den toxikologischen Gremien, z.B. AGS, erfolgen. Auf lange Sicht jedoch werden Verfahren gefordert, die nach Möglichkeit Lösemittel ganz vermeiden.