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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45698

Die Wiederverwendung von teerhaltigem Ausbauasphalt (Orig. niederl.: Hergebruik van asfalt met teer)

Autoren
Sachgebiete 9.2 Straßenpech (Straßenteer)
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

CROW (Ede, NL) Publicatie H. 109, 1997, 122 S., zahlr. B, T, Q

In den Niederlanden wurde für den Straßenbau in der Zeit zwischen 1960 und 1990 Teer angewendet, weil dieses Erzeugnis über viele positive Eigenschaften verfügt. Ende der 80er Jahre wurde jedoch klar, daß die Anwendung von Teer nicht immer ohne Risiken für die Gesundheit ist. Es wurde deshalb eine C.R.O.W.-Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Möglichkeiten einer Wiederverwendung von teerhaltigem Ausbauasphalt gebildet. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in der vorgelegten Veröffentlichung zusammengefaßt. Entscheidend für die zulässige Wiederverwendung von teerhaltigem Ausbauasphalt ist der Konzentrationswert von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Die Anteile von PAK in Bitumen und Teerprodukten werden mitgeteilt. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Probleme der Verarbeitungsbedingungen und der Umweltverträglichkeit werden erörtert. Die Grundlagen für die Wiederverwendung von Ausbauasphalt in den Niederlanden werden erörtert. Die Methoden für die Nachweisführung von Teer/PAK werden detailliert beschrieben. Die bautechnischen Aspekte, wie Besonderheiten bei der Gewinnung von Altasphalt, werden mitgeteilt. Von besonderer Bedeutung bei der Gewinnung und der Aufbereitung von Ausbauasphalt ist der Arbeitsschutz. Auf die erforderlichen Maßnahmen wird hingewiesen. Eine besondere Bedeutung wird dem Umweltschutz bei der Gewinnung und der Wiederverarbeitung von teerhaltigem Altasphalt beigemessen. Abschließend werden die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in Empfehlungen zusammengefaßt. In vier Anlagen werden Benzo(a)pyren (BaP)-Konzentrationen von teerhaltigen Straßenbaustoffen, PAK-Gehalte einzelner Materialien aus der Praxis, PAK-Emissionen verschiedener Prüfkörper während der Auslauguntersuchung und die Arbeitsvorschrift für Teer/PAK-Nachweis mittels der Dünnschichtchromatographie mitgeteilt.