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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45968

Der Privatsektor in der Straßenverkehrstelematik (Orig. engl.: The private sector in road transport telematics)

Autoren J.C. Miles
Sachgebiete 1.0 Allgemeines
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Traffic Engineering + Control 37 (1996) Nr. 12, S. 678-685, 4 B, 2 T, 33 Q

Der Bericht geht auf die möglichen Formen der Zusammenarbeit privater Gesellschaften mit der Öffentlichen Hand bei der Einführung und dem Betrieb von Straßenverkehrstelematik ein und bezieht sich dabei auf Beispiele aus den USA, Kanada, Europa und Großbritannien. Als Beispiele werden u.a. genannt: (a) Demonstrationsprojekte oder Versuchsfelder bei denen die Öffentliche Hand den Privaten zur Entwicklung ihrer Telematikprodukte und -dienstleistungen Straßenabschnitte und/oder Daten zur Verfügung stellt. (b) "Competative Partner Selection", d.h. die Auswahl der Partner nach Leistungsfähigkeitskriterien, bei der Kriterien für ein von den Privaten zu entwickelndes Produkt durch die Öffentliche Hand vorgegeben werden und das effizienteste Produkt ausgewählt wird. (c) "Inter-agency agreements", d.h. Verträge zwischen beteiligten Partnern, in denen beispielsweise betroffene Verwaltung bestimmte, von rein marktwirtschaftlichen Interessen geprägte Entwicklungen durch ihr Veto aufhalten bzw. in ihrem Sinne (z.B. Verkehrssicherheitsinteresse) umleiten können. (d) Gestattungsverträge. (e) Privatisierung und Franchise-Nehmer. (f) "Support contracts and contracting out", dies sind z.B. Wartungsverträge für Einrichtungen, die ganz im Bereich der öffentlichen Verwaltungen liegen. (g) Bereitstellung integrierter Zahlungssysteme, z.B. Smart Card. (h) Industrielles Konsortium, wie es beispielsweise in Japan im Rahmen des VICS-Programms verwirklicht wurde. Der Beitrag geht darüber hinaus auf die Frage ein, wo monopolistische Strukturen notwendig sind und wo marktwirtschaftliche Konkurrenz angebracht ist. Als fünf Punkte einer erfolgreichen öffentlich/privaten Zusammenarbeit werden genannt: (1) Gemeinsames Interesse an effektiven Dienstleistungen. (2) Kooperative Anstrengungen bei festgelegter Kompetenzaufteilung (öffentlich/privat). (3) Flexibleres Kosten-Nutzenverhältnis als bei ausschließlich öffentlichen Dienstanbietern. (4) Privatinteresse am Wohlbefinden der Nutzer durch hohe Dienstleistungsqualität. (5) Öffentliches Interesse am Wohlergehen der Nicht-Nutzer auf der Basis des Allgemeininteresses.