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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46034

Wegerecht und Telekommunikation - Die wegerechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes

Autoren F. Kiepe
Sachgebiete 3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen

In: Die Straße als Mehrzweckinstitut - Vorträge des Forschungsseminars am 21./22. Oktober 1996 / hrsg. von W. Blümel. Speyer: Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1997 (Speyerer Forschungsberichte H. 170), S. 1-15

Auf der Grundlage der neuen wegerechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes untersucht der Autor die Auswirkungen einer Mitbenutzung öffentlicher Straßen im privaten (Wirtschafts-)Interesse. Die Verfügungsgewalt des Straßenbaulastträgers und der Gestaltungsspielraum der kommunalen Gebietskörperschaften wird nicht nur durch nationale Gesetze und Gesetzesentwürfe, zum Beispiel zum Energiewirtschaftsgesetz beschränkt, sondern auch durch Normungen auf europäischer Ebene. Im Anschluß prüft der Autor die wegerechtlichen Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes zu Planung, Nutzung und Finanzierung auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Unter Bezugnahme auf ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Benutzung von Landes- und Gemeindeverbindungsstraßen für die Telekommunikation und wegen eines Verstoßes auf Grund der Übertragung von Aufgaben zur Durchführung des Gesetzes auf Bundesbehörden anstelle auf Landesbehörden. Insbesondere aber wird die Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden durch die vorgeschriebene Unentgeltlichkeit der Straßennutzung gerügt.