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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46154

Erfolgskontrollen im Rahmen der Eingriffsregelung - Notwendigkeit und Anforderungen

Autoren B. Jessel
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 10 (1996) Nr. 5, S. 197-201, 2 B, zahlr. Q

Bei der Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen bestehen erhebliche Defizite, obwohl die Verursacher hierzu rechtlich bindend verpflichtet worden sind. Beispielhaft an einem Großprojekt wird festgestellt, daß nur 27 % der Maßnahmen überhaupt realisiert wurden und nur 10 % die Kompensationsauflagen erfüllen. Eine Nachweispflicht der Verursacher ist geboten und müßte in den Projektgenehmigungsverfahren verankert werden, anstelle einer rein rechnerischen Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz. Die dazu notwendige Kontrolle kann sich nicht mit der getätigten Umsetzung (Maßnahmenkontrolle) begnügen, sondern muß die naturschutzfachliche Erfüllung (Wirksamkeitskontrolle) und die dafür erforderlichen Zeiträume feststellen. Der Umfang der Kontrollen muß der Komplexität des Eingriffes entsprechen, kann sich auf viele Eingriffsfolgen beziehen und auf mehrere Jahre erstrecken. Voraussetzung solcher Kontrollen sind klare planerische Vorgaben: 1.) Eine differenzierte Diagnose der Beeinträchtigungen, d.h. der "erheblichen und nachhaltigen" Ursache-Wirkung-Beziehungen. 2.) Eine bilanzierbare Darstellung des Status quo der Kompensationsfläche als Bemessungsgrundlage späterer Verbesserungen. 3.) Eine genaue Beschreibung der Kompensationsmaßnahme, insbesondere des Maßnahmenzieles. 4.) Ein differenzierter Zeitplan mit den unterschiedlichen Zeithorizonten für Herstellung, Entwicklung und Kontrolluntersuchungen. Bei der Vielzahl von Maßnahmen, Zielen und Terminen ist ein leistungsfähiges Dokumentationssystem der Kompensationsmaßnahmen unabdingbar. Viele Stellen arbeiten an der Errichtung solcher Flächenkataster und gehen dabei von unterschiedlichsten Ansätzen aus. Wichtig wäre es dabei ein einheitliches Untersuchungsprogramm für die Erfolgskontrollen hinsichtlich ihres räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfanges zu entwickeln. Hier werden einige Vorschläge entwickelt, zur Durchführung einer Null-Aufnahme (vor den Veränderungen), zu Bau- und Erstellungsfristen, Funktionsfristen, Pflegefristen, Dauer und Inhalt der Erfolgskontrollen. Eine nachträgliche Interpretation, z.B. Einordnung in überregionale Entwicklungen muß ebenso möglich sein, wie der Umgang mit festgestellten Zielabweichungen. Die so festgestellten Fakten ergeben eine bisher nicht erreichbare Kenntnisdichte naturräumlicher Entwicklung, die nicht zuletzt für die Planung und UVP künftiger Maßnahmen sichere Aussagen erlaubt.