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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46155

Monitoring in der Gesundheitsverträglichkeitsprüfung - Eine kritische Auseinandersetzung

Autoren H. Rose
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 10 (1996) Nr. 5, S. 217-219

Es wird über Möglichkeiten berichtet, gesundheitsrelevante Daten zu erfassen und hinsichtlich ihrer zeitlichen Entwicklung zu analysieren bzw. zu prognostizieren. Eine Gesundheitsverträglichkeitsprüfung (GVP) ist nur in Ansätzen Bestandteil von Umweltverträglichkeitsstudien beispielhaft dargestellt an einem vom Umweltverband Frankfurt erarbeiteten Umweltvorsorgeatlas für 43 angeschlossene Städte und Gemeinden. Die flächendeckend gesammelten Daten über Luftschadstoffe, Klima, Bodenbeschaffenheit, Grundwasser oder Lärm sind eine Hilfe bei der Beurteilung von Bauvorhaben, erlauben aber noch keine Aussage zum Grad einer Gesundheitsschädlichkeit oder Rückschlüsse auf Krankheitsursachen einer Wohnbevölkerung. Die gemessenen Daten sind zunächst nur eine Bestandserfassung. Nur bei kontinuierlicher Fortschreibung und Bewertung der Auswirkungen kann von einem Umweltmonitoring gesprochen werden; nur auf der Grundlage eines einvernehmlichen Standards kann eine Entwicklung beurteilt werden. Für die Erstellung kleinräumig differenzierter Gesundheitskataster mit echten Aussagen zu Krankheitshäufungen und deren Ursachen wären äußerst komplexe Daten aufwendig zu erfassen und langfristig zu beobachten. Beispiele bestehen ansatzweise bei der epimediologischen Überwachung durch Gesundheitsämter bzw. bei langfristigen Vergleichen des Gesundheitszustandes von Schülern etc.. Als weitere statistische Berechnungsvariante wird hier vorgeschlagen, auf der Grundlage von Krankenkassendaten ein Gesundheitskataster zu erproben. Nach soziodemographischen Merkmalen und umweltrelevanten Krankheitsbildern geordnet, könnten sie mit anderen erfaßten Umweltdaten verknüpft und im Monitoring auch zeitlich verglichen werden. Die Diskussion hierüber, auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes, ist noch offen. Die GVP als festen Bestandteil der UVP wird es heute oder morgen wohl noch nicht geben.