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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46574

Verkehrssicherheit von Fußgängern/Fußgängerinnen bei winterlichen Straßenbedingungen - Pilotstudie (BASt FP 2.9118)

Autoren R. Schneewolf
Sachgebiete 1.4 Statistik (Straßen, Kfz, Unfälle)
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen
16.4 Winterdienst

Berlin: Kommunal Data, 1996, 203 S., 11 B, zahlr. T, Q

Bei winterlichen Straßenbedingungen steigt die Unfallrate bei den Alleinunfällen von Fußgängern ganz erheblich an. Wegen der bei Fußgängerunfällen sehr schwierigen Datenlage (die Dunkelziffer von Fußgängerunfällen in der Amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik ist sehr hoch, Fußgängerunfälle ohne Fahrzeugbeteiligung werden in keiner amtlichen Statistik geführt) wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Deren Aufgabe war es erstens zu recherchieren, welche Daten von welcher Qualität und Zugänglichkeit bei welchen Quellen vorhanden oder erhebbar sind und zweitens aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Konzept für eine Untersuchung zur Geh- und Verkehrssicherheit von Fußgängern bei winterlichen Wege- und Straßenbedingungen zu entwickeln. Eine grobe Auswertung von Daten über unfallverletzte Fußgänger ergab für Glättetage pro Mio. Einwohner mehr als 100 Glätteunfälle ohne Fahrzeugbeteiligung und weniger als 5 Glätteunfälle mit Fahrzeugbeteiligung. Als Datenquellen für die zu konzipierende Hauptuntersuchung wurden ermittelt: 1. die Amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik, 2. die Statistiken und die bei Wegeunfällen an die Versicherten verschickten Wegeunfallfragebögen der gesetzlichen Unfallversicherungen, 3. die Wegeunfallfragebögen der gesetzlichen Krankenkassen und 4. kurze Stichtagsbefragungen von verunfallten Fußgängern durch die behandelnden Ärzte. Die Stichtagsbefragungen erscheinen unerläßlich, um die Untererfassung bestimmter Aktivitäten oder Bevölkerungsgruppen bei den anderen drei Quellen korrigieren zu können. Die Hauptuntersuchung sollte im wesentlichen regional durchgeführt werden, wobei wegen der erforderlichen Unfallzahlen nur einer der vier Ballungsräume Hamburg, Berlin, Ruhrgebiet und München in Frage käme.