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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46868

Umweltschutz im Baubetrieb - Funktioniert Ihr Umweltmanagement?

Autoren G. Kotte
Sachgebiete 4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung)

Baugewerbe 78 (1998) Nr. 3, S. 10-15, 4 B

Das Bauwesen unterliegt wie kaum ein anderer Produktionszweig allen Sparten der Umweltschutzgesetzgebung. Der Begriff Umweltschutz umfaßt wenigstens neun Schutzsparten: Lärmvermeidung/Gehörschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Schutz vor Erschütterungen, Bodenschutz, Abfallvermeidung und - entsorgung, Schutz vor Gefahrgütern, Naturschutz und Denkmalschutz. Als Literaturhinweis wird auf die Forschungsarbeit "Katalogisierung der bei der Abwicklung von Bauvorhaben zu beachtenden Umweltschutzverordnungen" (BMBau) verwiesen. Zur Berücksichtigung und systematischen Durchsetzung der vielfach miteinander verzahnten Umweltschutzverordnungen und -regelungen werden die neuen "Größen" genannt: "Umweltmanagement" nach ISO 14000 und "SCC" (Sicherheits Certifikat Contractor = Arbeitssicherheit) , die im Rahmen eines Managementsystems ggf. mit Zertifizierung nach DIN ISO 9001/9002 integriert sein können. Verschiedene Beispiele der Bauplanung und -organisation, Auswahl und Einsatz von Baumaschinen einschließlich ihrer Instandhaltung und Leitungs- und Aufsichtsmaßnahmen machen die Bedeutung und das Ausmaß des erforderlichen Handelns anschaulich. Zügiges und damit wirtschaftliches Bauen setzt heute voraus, daß in jedem Bauunternehmen ein Mitarbeiter als "Fachkraft für den Umweltschutz" qualifiziert ist.