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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46911

Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau - RAP Stra 98 (Ausgabe 1998)

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1998, 11 S., 1 B (FGSV-Nr. 916)

Diese Richtlinie legt die allgemeinen Grundsätze, Voraussetzungen und besonderen Anforderungen an Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau fest und regelt das Verfahren für die privatrechtliche Anerkennung als Prüfstelle im Straßenbau für Eignungsprüfungen, Fremdüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen. Die Richtlinien enthalten ferner Regelungen über die Rechte und Pflichten der anerkannten Prüfstelle, die Überwachung der Prüfstelle und die Rücknahme der Anerkennung. Die Anerkennung von Prüfstellen erstreckt sich in Erweiterung der bisherigen Richtlinie jetzt auf Böden, Bodenverbesserungen, Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel, Fugenvergußmassen, natürliche Mineralstoffe, industrielle Nebenprodukte/künstliche Mineralstoffe, Recyclingbaustoffe, Asphalt und hydraulisch gebundene Gemische einschließlich Bodenverfestigungen und die daraus hergestellten Schichten. Neu in der RAP Stra, Ausgabe 1998, st die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung. In dem zu der RAP Stra gehörigen Muster für die Bescheinigung über die privatrechtliche Anerkennung sind die Baustoffe und Baustoffgemische von A bis H unterschieden. Die RAP Stra, Ausgabe 1998, wurde für den Bereich der Bundesfernstraßen vom Bundesministerium für Verkehr eingeführt. Die RAP Stra, Ausgabe 1998, ersetzt die RAP Stra, Ausgabe 1972.