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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46918

Farbiger Beton - Die Natur hat den Zuschlag (Text auch in englischer Sprache)

Autoren U. Hahn
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
9.4 Chemische Stoffe, Kunststoffe (Haftmittel, Zusatzmittel)
9.7 Kunststeine (Betonwaren)

Betonwerk + Fertigteil-Technik 64 (1998) Nr. 1, S. 78-88, 3 B, 6 T, 23 Q

Die Farbigkeit von Betonerzeugnissen wird durch Zumischen von Farbpigmenten zu Frischbeton, die Verwendung farbiger Zuschläge und besondere Oberflächenbehandlungen oder -bearbeitungen wie Absäuern, Auswaschen, Flamm- oder Sandstrahlen und ggf. steinmetzmäßige Bearbeitung erreicht. Für farbigen Beton gelten die gleichen Regeln wie für Sichtbeton. Als Farbstoffe werden licht-, wetter- und alkalibeständige anorganische Pigmente wie Eisenoxidgelb, -rot, -braun oder -schwarz sowie Chromoxidgrün, Kobalt- und Manganblau verwendet. Die Zuschläge müssen den Anforderungen der DIN 4226 entsprechen und auf den Verwendungszweck des farbigen Betons abgestimmt sein. Je nach der weiteren Bearbeitung der Betonoberfläche haben sie einen mehr oder weniger starken Einfluß auf die Farbwirkung des fertigen Bauwerkes. So beeinflussen bei unbearbeiteten Betonflächen nur die Feinstanteile das Aussehen, da hier vor dem eigentlichen Betongefüge das Gemisch aus Zement und Feinstanteilen der Zuschläge eine Haut bildet. Bearbeitete Flächen zeigen zu mehr als 80 % die Farbe des Zuschlags. Verbleibende Oberflächenanteile aus Zementstein können eingefärbt oder im Zementton gehalten werden. Für besonderem Verschleiß ausgesetzte Bauteile wie Treppenstufen im U-Bahnbereich ist die Verwendung besonders verschleißresistenter Zuschläge und Einhaltung niedriger w/z-Werte erforderlich. Bei Frost- oder Frost-Tausalz-Angriff sind die üblichen betontechnologischen Maßnahmen zu beachten. Um Farbschwankungen zu vermeiden, muß besonders auf eine gleichmäßige Zusammensetzung und eine gleichbleibende Konsistenz geachtet werden.