Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 47175

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg - Eine Analyse und Bewertung aus planerischer Sicht Teil 1 + Teil 2

Autoren W. Hahn
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 51 (1998) Nr. 3, S. 91-94, 1 B / Nr. 4, S. 126-131, zahlr. Q

Im Rahmen eines Modellvorhabens des Rhein-Main- Verkehrsverbundes (RMV) sollte für das Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf ein Nahverkehrsplan aufgestellt werden. Zuständig für die Aufstellung sind nach dem hessischen ÖPNV- Gesetz die Aufgabenträger Stadt Marburg und der Landkreis Marburg- Biedenkopf. Diese wiederum haben diese Aufgabe an den Regionalen Nahverkehrsverbund Marburg-Biedenkopf und die Stadtwerke Marburg (SWM) delegiert. Seit Mitte 1995 wurden - entsprechend der Vorgabe des Leitfadens für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in Hessen - zunächst eine Bestandsaufnahme und eine Mängelanalyse vorgenommen, aus der im Anschluß ein Anforderungsprofil für den künftigen ÖPNV entwickelt werden sollte. In der Angebotskonzeption wurden drei verschiedene Szenarien aufgestellt, wobei das Szenario I sich fast vollständig am Status quo orientierte, das Szenario II "weitergehende Mängel durch einen Ausbau des ÖPNV mit geringen Mitteln" beseitigen helfen und das Szenario III eine angebotsoptimierte Planung darstellen sollte. Der Autor des Artikels übt herbe Kritik an dem nun vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans. So geht er der Frage nach, inwieweit der Nahverkehrsplanentwurf die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und ggf. die notwendige Basis für die Vergabe von Konzessionen nach PBefG darstellen kann. Die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Marburg-Biedenkopf erscheint ihm mit diesem Plan nicht ohne weiteres möglich, zumal die grundlegende Neuberechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sei. Hierzu wäre insbesondere die Konkurrenzsituation zwischen MIV und ÖPNV näher zu untersuchen. Geplante Ausbaumaßnahmen im Straßennetz müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV genau untersucht werden und hieraus für die zukünftige Netz- und Angebotsgestaltung des ÖPNV Konsequenzen gezogen werden. Dies ist deshalb notwendig, weil die Datenbasis unzureichend und daher nicht belastbar ist. Beim Autor bleibt der Eindruck zurück, daß das Pilotprojekt in keiner Weise die Erwartungen an eine zukunftsweisende Nahverkehrsplanung erfüllen konnte und kann.