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Detailergebnis zu DOK-Nr. 47801

Haftungsrisiken für Verkehrsunternehmen, die sich aus dem amerikanischen Behindertengesetz (Americans with Disabilities Act) ergeben können (Orig. engl.: Potential tort liability for transit agencies arising out of the americans with disabilities act)

Autoren R.A. Hirsch
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
6.0 Allgemeines

Washington, D.C.: Transportation Research Board (TRB), 1998, 36 S., 6 T (NCHRP Legal Research Digest H. 11)

Das amerikanische Behindertengesetz (Americans with Disabilities Act - ADA) trat 1990 in Kraft. Das Gesetz bietet behinderten Fahrgästen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein breites Spektrum von Rechten. Da das Gesetz noch relativ neu ist und bisher nur wenig über anstehende Gerichtsfälle berichtet wurde, besteht Bedarf, das Potential für mit dem Behindertengesetz verbundene Haftungsrisiken für öffentliche Verkehrsbetriebe aufzudecken und bisher unveröffentlichte Rechtsfälle darzulegen. Ziel des hier beschriebenen Forschungsvorhabens war es, die Probleme bei der Umsetzung des Behindertengesetzes aus der Sicht der ÖPNV-Betreiber aufzuzeigen. Es war festzustellen, ob und inwieweit das Gesetz die Haftungsrisiken für Verkehrsunternehmen vergrößert und welche Strategien, einschließlich eines Haftungsverzichts, legal einsetzbar sind, um die Risiken für die Betreiber zu minimieren. Nach einer Bestandsaufnahme bisher schon bestehender besonderer Pflichten für Verkehrsbetreiber folgt eine mittels einer Verkehrserhebung gewonnenen Datensammlung über die Erfahrungen von Verkehrsbetrieben mit der Beförderung von behinderten Personen. Das 3. Kapitel enthält eine Diskussion spezifischer, aus dem Gesetz resultierender Pflichten für die Verkehrsbetreiber. Kapitel 4 zeigt die Möglichkeiten auf, die die Verkehrsbetriebe berücksichtigen sollten, um die Haftungsrisiken bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften möglichst gering zu halten.