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Detailergebnis zu DOK-Nr. 47804

Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP)

Autoren
Sachgebiete 0.7 Straßenkarten
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1998, 23 S., 3 Karten

Gemäß § 8 BNatSchG und den entsprechenden Ländernaturschutzgesetzen hat der Verursacher eines Eingriffes in Natur und Landschaft die zum Ausgleich von erheblichen und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. Im Straßenbau erfolgt dies in der Anlage 12 gemäß RE 85 als Teil des Fachplanes Straße. Als Ersatz für die überholten und unvollständigen Muster der RE 85 und ergänzend zu den "Musterkarten UVS im Straßenbau" wurden die "Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau", Ausgabe 1998, mit Mindestanforderungen an die Darstellung von Inhalten herausgegeben. Mit der Vereinheitlichung der textlichen und kartographischen Darstellung soll eine optimale Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Begleitplanung gewährleistet werden. Die "Musterkarten LBP" sind auf der Grundlage eines straßentechnischen Entwurfes des Landes Niedersachsen gemäß RE 85 erarbeitet worden. Bezogen auf den Bestands- und Konfliktplan bzw. den Lage- und den Übersichtslageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen enthalten sie allgemeine Grundsätze zu Maßstab, Karten- und Datengrundlagen, Legende, Schriftfeld, Farbgebung sowie Anwendungshinweise und Vorgaben zur Darstellung des Bestandes von Naturhaushalt und Landschaftsbild, der Einzelkonflikte und der einzelnen Landschaftspflegerischen Maßnahmen. Muster und Beispiele einer tabellarischen Gegenüberstellung von Eingriff und entsprechenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und eines Maßnahmenblattes gemäß HNL-StB 87 ergänzen die textlichen Anwendungshinweise. Der Kartenteil besteht aus einem Bestands- und Konfliktplan sowie einem Lageplan und Übersichtsplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen.