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Detailergebnis zu DOK-Nr. 47857

DAfStB-Richtlinie - Beton mit rezykliertem Zuschlag - Teil 1: Betontechnik / Teil 2: Betonzuschlag aus Betonsplitt und Betonbrechsand (Ausgabe August 1998)

Autoren
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Berlin: Deutscher Ausschuß für Stahlbeton (DAfStB), 1998, 16 S., 2 B, 4 T

Einer uneingeschränkten Verwendung rezyklierter Zuschläge wird nur für Innenbauteile zugestimmt. Für Außenbauteile, wasserundurchlässigen, durch Frost oder schwachen chemischen Angriff belasteten Beton ist eine Verwendung nur zulässig, wenn die Herkunft des Ausgangsbetons und der darin enthaltenen Zuschläge bekannt sind. Erforderlich ist außerdem eine Einstufung dieses Zuschlags in eine unbedenkliche Alkaliempfindlichkeitsklasse. Der Höchstanteil rezyklierter Zuschläge im Gesamtzuschlag ist je nach Verwendungszweck und Betonfestigkeitsklasse auf 20-35 Vol.-% > 2 mm und 0-7 Vol.-% kleiner/gleich 2 mm beschränkt. Als wirksamer Wassergehalt, der für die Ermittlung des w/z-Wertes herangezogen wird, ist die Zugabewassermenge plus Eigenfeuchte abzüglich der Wassermenge, die der rezyklierte Zuschlag innerhalb von 10 min Unterwasserlagerung aufnimmt definiert. Beton mit rezykliertem Zuschlag muß im Sortenverzeichnis besonders ausgewiesen werden, bedarf aber auf dem Lieferschein keiner besonderen Kennzeichnung. Im Teil 2 werden Begriffsdefinitionen aufgeführt und die Bedingungen dargestellt unter denen Betonzuschlag aus Betonsplitt und Betonbrechsand hergestellt werden darf. Außerdem werden die Anforderungen an die Beschaffenheit des rezyklierten Zuschlags und die Überwachungsmodalitäten der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung dargestellt. 3 Anhänge beschreiben von den üblichen Normen abweichende Prüfverfahren.