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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48126

Parkkonzepte der Städte - Instrumente und Probleme

Autoren A. Welge
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Städtetag 52 (1999) Nr. 2, S. 58-62, 2 B

Flächendeckende Parkraumkonzepte werden als wichtige Grundlage für gesamtstädtische Bemühungen um mehr Lebensqualität bezeichnet. Die Steuerung des ruhenden Verkehrs erfolgt über fünf Elemente: 1) das Parkraumangebot, 2) die Parkgebühren, 3) die erlaubte Parkdauer, 4) die Bevorrechtigung bestimmter Nutzergruppen und 5) über eine konsequente Überwachung. Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Städtetages hat zu folgenden Ergebnissen geführt. Die Parkgebühren werden fast nur noch über Parkscheinautomaten erhoben; Parkuhren gibt es kaum noch. Je nach Lage werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben; die Zahl der Tarifzonen sollte wegen der gebotenen Übersichtlichkeit auf drei begrenzt werden. Im Hinblick auf die Bauordnungen der Länder wird dafür plädiert, die landesrechtliche Stellplatzpflicht nicht ersatzlos aufzuheben, weil dann die Städte für ein ausreichendes Angebot auf städtischen Flächen sorgen müßten. Vor dem Hintergrund des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.5.1998 wird die Problematik der Anwohnerparkzonen diskutiert; der neu zu fassende Anwohnerbegriff und die Ausdehnung der Zonen werden erörtert. Als Ergebnis wird festgehalten, daß die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte eine konsequente Parkraumbewirtschaftung voraussetzt, die auch dazu beiträgt, durch eine Verteuerung des Autofahrens die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Auf keinen Fall sollte auf Parkgebühren verzichtet werden, weil dann die Berufspendler einen Großteil der öffentlichen Parkflächen blockieren würden.