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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48540

Vom Konflikt zum Konsens - Planungsbeschleunigung durch frühzeitige Anwendung des Gegenstromprinzips

Autoren D. Vallée
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Straßenverkehrstechnik 43 (1999) Nr. 6, S. 274-280, 4 B, 1 T, 6 Q

Bei der Planung großer Infrastrukturvorhaben, seien es Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG, neue Straßen- oder Autobahntrassen, Flughafenausbauten oder ähnliches, besteht immer das Problem, daß der Vorhabenträger nicht allen Wünschen potentiell Betroffener Rechnung tragen kann. Die rechtlichen Vorgaben für die Planungsverfahren, also Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Scoping-Terminen und Anhörungen geben den Trägern öffentlicher Belange und auch Privaten zwar Gelegenheit zu Stellungnahmen, lassen aber häufig wegen des fortgeschrittenen Planungsstadiums aus wirtschaftlichen Erwägungen nur wenig Spielräume für Modifikationen der beantragten Planung. Die dargestellten Fallbeispiele von Neubaustreckenplanungen der Deutschen Bahn AG zeigen unterschiedliche Vorgehensweisen beim Vorhabenträger mit den Anregungen der Betroffenen. Während in Baden-Württemberg das Gegenstromprinzip in allen Verfahrensschritten Eingang fand und in allen Verfahrensschritten zu Verbesserungen führte, ist bei der Planung der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main fast ein Stillstand eingetreten. Ein frühzeitiges aufeinander zu gehen hätte insbesondere unter dem hohen Druck des avisierten Fertigstellungstermins für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main Fehlplanungen vermeiden helfen und die Planungen beschleunigen können. Dadurch sind auch wirtschaftliche Vorteile zu erreichen. Dieses gilt um so mehr, wenn zur Kompensation von Zeitverlusten in der Planungsphase in der Ausführung unter Zeitdruck teure Bauverfahren zur Anwendung kommen müssen. Besser wäre, frühzeitig eine vollständige und von möglichst vielen akzeptable Planung durch eine konsequente Anwendung des Gegenstromprinzips zu schaffen.