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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49212

Die Beziehungen zwischen Eurocode 8 und Eurocode 7 (Orig. engl.: The relation between Eurocode 8 and Eurocode 7)

Autoren P.S. Sêco e Pinto
Sachgebiete 7.0 Allgemeines, Klassifikation

Geotechnical engineering for transportation infrastructure - Theory and practice, planning and design, construction and maintenance: Proceedings of the Twelfth European Conference on Soil Mechanics and Geotechnical Engineering, Amsterdam, 7-10 June 1999. Rotterdam u.a.: Balkema, 1999, Vol. 3, S. 2223-2228, 5 Q

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat die Erarbeitung einer Reihe von harmonisierten technischen Regeln für die konstruktive und geotechnische Bemessung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken auf den Weg gebracht, die in einer ersten Stufe als Alternative für die verschiedenen Regeln in den verschiedenen Mitgliedsstaaten dienen sollen und in einer endgültigen Stufe diese ersetzen sollen. Diese technischen Regeln bestehen aus neun Teilen. Eurocode 8 (EC 8) "Erdbebenwiderstehender Entwurf von Konstruktionen" behandelt den Entwurf und die Konstruktion von Gebäuden und Ingenieurbauwerken in Erdbebengebieten. Der Eurocode 7 (EC 7) "Geotechnischer Entwurf" enthält einen generellen Rahmen für die geotechnischen Aspekte des Entwurfs von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Diese Veröffentlichung faßt die nachfolgend genannten Punkte von EC 8 zusammen: seismische Einwirkungen, Untergrundverhältnisse und Bodenuntersuchungen, wichtige Kategorien, Faktoren und geotechnische Kategorien, Böschungsstandsicherheit, mögliche Bodenverflüssigung, Stützkonstruktionen und Gründungssysteme. Die zum Teil fehlende Harmonisierung zwischen EC 8 und EC 7 wird aufgezeigt und einige Punkte, die weiterer Diskussion bedürfen, werden genannt.