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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49380

Praktische Erfahrungen mit einem differenzierten Winterdienst in Erlangen

Autoren K.-H. Kempe
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
16.4 Winterdienst

Straßenverkehrstechnik 44 (2000) Nr. 2, S. 78-80, 1 B

Auch die kommunalen Straßenbaulastträger sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Fahrbahnen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört die Schneeräumung und das Streuen verkehrswichtiger und gefährlicher Stellen. Die ständige Rechtsprechung hat diese allgemeinen Vorgaben der Straßengesetze durch Rechtsprechung konkretisiert. Wie sich die Winterdienstpraxis in der Stadt Erlangen im Zuge der zunehmenden Umweltschutzdiskussion seit Ende der 70er Jahre entwickelt hat, wird anschaulich dargestellt. Extreme Erfahrungen mit dem "alternativen Winterdienst" im Winter 1984/85 haben schrittweise dazu geführt, daß seit Frühjahr 1996 ein "differenzierter Winterdienst" praktiziert wird, der sich bewährt hat. In Erlangen läuft der differenzierte Winterdienst darauf hinaus, daß auf den Hauptverkehrsstraßen als wirksamstes Mittel Tausalz - möglichst sparsam - eingesetzt wird, auf den Nebenstraßen in der Regel die Nullstreuung praktiziert wird und abstumpfende Mittel nur ergänzend eingesetzt werden. Auf Geh- und Radwegen wird grundsätzlich abstumpfend gestreut.