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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49709

Interdependenzen zwischen den Verkehrsträgern Straße und Schiene - Ein vernachlässigtes Feld der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP)?

Autoren W. Hahn
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle

Straßenverkehrstechnik 44 (2000) Nr. 6, S. 301-306, 2 B, 7 T, 31 Q

Interdependenzuntersuchungen sind seit dem BVWP '85 Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung. Seitdem werden zur Bestimmung der Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsträgern Straße und Schiene entsprechende Abschläge bei der Ermittlung von Nutzen- Kosten-Faktoren (NKF) verwendet. 1985 wurde ein Abzug von 50 % erwogen, 1992 entschied das Bundesverkehrsministerium einen pauschalen Abzug von 10 % vom NKF vorzunehmen. Das hier dargestellte Fallbeispiel der A 49 Kassel-Gießen verdeutlicht, daß hinsichtlich der Auswirkungen von Autobahnen auf das System des ÖPNV noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Die durchgeführten Analysen haben gezeigt, daß sowohl das verwendete Verkehrsmodell (zu geringe ÖV-Anteile im Vergleich zur Realität, unstimmiges Reisezeitmodell des HLSV) als auch die Beschränkung auf die parallel verlaufende Hauptbahn, die Kursbuchstrecke 620, noch keine befriedigenden Ergebnisse ergeben haben. Unter Berücksichtigung aktueller Zahlen ist davon auszugehen, daß die Fahrgastabwanderung eine Größenordnung von 25-35 % des bisherigen ÖV-Volumens erreichen wird (im schwächsten Querschnitt der Main-Weser-Bahn). Unter den dargestellten Prämissen können die durchgeführten Berechnungen des NKF der geplanten A 49 nicht aufrecht erhalten werden, da zunächst die wirtschaftlichen Auswirkungen (Erlösminderungen) auf die ÖPNV/SPNV-Linien im Gebiet des NVV und des RMV ermittelt werden müssen. Zur Modernisierung des wirtschaftlichen Bewertungsverfahrens für Verkehrswegeinvestitionen ist dringend zu empfehlen, die Wechselwirkungen zwischen Straße und Schiene differenzierter als heute zu betrachten und dabei auch die Belange der Verkehrsunternehmen, die den ÖV abwickeln, angemessener zu berücksichtigen.