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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49717

Wirtschaftliche Ziele des Funktionsbauvertrages

Autoren G. Del Mestre
Sachgebiete 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Deutscher Straßen- und Verkehrskongreß Leipzig 1998. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2000 (FGSV-Nr. 001/17) S. 117-122, 8 B

Die öffentliche Hand sieht den Straßenbau als Investition, für die, angesichts knapper Haushaltsmittel, höchstmögliche Effizienzerzielung während der gesamten Lebensdauer der Straße gilt. Die Bauunternehmen sollen zukünftig so früh wie möglich in die Entscheidungsfindung im Rahmen eines sog. Konzept-Wettbewerbs eingebunden werden, um mit ihrem gebündelten Planungs-, Ausführungs-, Projektsteuerungs- und Kostenwissen zum wirtschaftlichen Erfolg des Straßenbauprojektes beitragen zu können. Die technische Lösung entsteht aus einem interaktiven Prozeß, in dessen Verlauf die Risiken erkannt und deren Umsetzung in eine technische Lösung monetär bewertet werden. Um diese gewöhnungsbedürftige Aufgabenstellung in den Pilotprojekten für beide Seiten zu vereinfachen, konzentriert sich der Vertragsentwurf zunächst auf Neubaumaßnahmen. Die Loslänge soll für den Anfang 7-10 km nicht überschreiten. Mittelstandsgerechte Loslängen und Vergütungsmechanismen waren der Forschungsgruppe ein besonderes Anliegen. Sich zu Beginn des Vertrags für die Dauer von 20 Jahren auf eine verbindliche Budgetobergrenze und die notwendigen Vergütungsmodalitäten festzulegen, ist nicht einfach. Zunächst wird die Budgetobergrenze des Gesamtprojekts mit Hilfe des Target-Costing (= Zielkosten-Verfahren) kalkuliert. Anschließend wird mit der Barwertmethode die annehmbarste Lösung ermittelt. Dazu dienen die über den Zeitablauf von 20 Jahren erforderlichen und zum Entscheidungszeitpunkt diskontierten Auszahlungen für die erstmalige Herstellung der Funktion und deren Erhaltung. Bemessungsverfahren und Pavement-Management-Systeme repräsentieren Erfahrungskataster, die nicht rezeptartig angewendet werden können. Die RStO hat im übrigen weiterhin Referenzcharakter. Der vorliegende Entwurf des Funktionsbauvertrages ist zu verstehen als erste sorgfältige Verpackung für einen wirtschaftlich sensiblen Inhalt. Erfolg wird dem Funktionsbauvertrag dann beschieden sein, wenn Ingenieure und Kaufleute beider Seiten Vorurteile vermeiden und sich partnerschaftlich verbinden auf der Suche nach technisch einfachen Lösungen, der Devise folgend: Technik so gut wie nötig, Kosten so gering wie möglich. Im Rahmen eines konsequenten Target-Costings läßt sich mit Hilfe von Verfahrens- und Material-Substitutionen eine befriedigende Rentabilität auf Seiten der Bauunternehmen und eine Kosteneinsparung für den Auftraggeber von 20 % erwirtschaften.