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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49969

Überarbeitung des österreichischen Bemessungsverfahrens für standardisierte Fahrbahnbefestigungen aus Beton (Orig. engl.: Revision of the Austrian design method for standardised concrete pavements)

Autoren R. Blab
J. Litzka
Sachgebiete 11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer
11.3 Betonstraßen

8th International Symposium on Concrete Roads, 13-16 Sept. 1998, Lisbon, Portugal - Theme I: Quality assurance and specifications. Lisboa: Associação Técnica da Indústria de Cimento (ATIC) / Bruxelles: CEMBUREAU / La Défense: Association tion mondiale de la Route (AIPCR) / World Road Association (PIARC), 1998, Vol. 1, S. 95- 103, 6 B, 4 T, 17 Q

Nach über 10 Jahren praktischer Erfahrung wurden die österreichischen Richtlinien für standardisierte Fahrbahnbefestigungen einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Es wird die neue Lastklasse "S" eingeführt, die dem deutlichen Anstieg des Schwerlastverkehrs Rechnung trägt, und durch deren Obergrenze 99 % der Verkehrsbelastung des österreichischen Straßennetzes abgedeckt sind. Weiterhin wird die Verwendung von Recyclingbaustoffen in standardisierten Fahrbahnbefestigungen zugelassen, wonach die Wiederverwendung von gebrochenem Beton künftig uneingeschränkt möglich ist, während der Anteil an Ausbauasphalt auf 50 % in ungebundenen Schichten begrenzt wird. Darüber hinaus werden auf der Basis vorhergehender Untersuchungen neue Faktoren zur Bestimmung der maßgebenden Verkehrsbelastung festgelegt. Die wesentlichen Änderungen stellen die Äquivalenzfaktoren zur Umrechnung der verschiedenen Achslasten in die 10 t-Standardachse und der Spurfaktor dar, der die Verteilung der Überrollungen über den Fahrbahnquerschnitt berücksichtigt. Abweichend vom vorgegebenen Verfahren zur Ermittlung der Verkehrsbelastung kann diese auch durch Wägung der einzelnen Achslasten und Messen des jeweiligen Anteils am Verkehrsaufkommen bestimmt werden. Schließlich wird auch die Vorgehensweise bei der Ermittlung der standardisierten Bauweisen überarbeitet, was jedoch für den Benutzer der Richtlinien keine feststellbaren Änderungen mit sich bringt.