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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50008

Kostengünstige Kapazitätserweiterung von Autobahnen: Workshop am 23. und 24.03.2000 - Schlussbericht

Autoren
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
5.1 Autobahnen
5.12 Straßenquerschnitte

München: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, 2000, 332 S., zahlr. B

Da einerseits die Verkehrsbelastung bereits jetzt die Grenze der Leistungsfähigkeit mit häufigeren Staus auf den Autobahnen bereits immer öfter überschreitet und da andererseits der sechsspurige Ausbau mittelfristig nicht finanzierbar ist, sind Alternativkonzepte für eine kostengünstige Kapazitätserweiterung zu entwickeln. Inwieweit dabei auch eine flexible Anwendung der technischen Regelwerke helfen kann und ob andere Maßnahmen hilfreich sein könnten, wurde bei einer Arbeitstagung einiger Straßenbauverwaltungen der Länder, Vertretern des Bundesverkehrsministeriums, Vertretern der Technischen Hochschulen, der Bauindustrie und der involvierten Ingenieur-Büros erörtert. An den konkreten Beispielen (A 3 zwischen Aschaffenburg und Nürnberg sowie A 8 von München bis Augsburg) wurden denkbare Lösungen der Aufgabe erörtert. Bei einer Umnutzung der Standstreifen für den fließenden Verkehr sind verschiedene Betriebsformen denkbar, die davon abhängen, ob die umgenutzten Standstreifen ständig oder nur zu bestimmten festen Zeiten mit Anfangskontrolle der Verfügbarkeit der Standstreifen oder mit Dauerkontrolle mittels elektronischer Einrichtungen zur Benutzung freigegeben werden sollen. Bei allen Betriebsformen mit Umnutzung der Standstreifen sind Nothaltestreifen erforderlich, gegebenenfalls mit automatischer Überwachungseinrichtung und/oder Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Beim sechsstreifigen Ausbau einer bestehenden Autobahn sind unter Gesichtspunkten der Kosteneinsparung gegenüber dem Regelausbau gegebenenfalls niedrigere Entwurfsstandards für die Trassierungselemente und den Deckenaufbau in Kauf zu nehmen; das gilt unter Kosteneinsparungsvorgaben auch beim Neubau. Verkehrsbeeinflussung bei der Umnutzung der Standstreifen bietet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit und bei stark schwankenden Verkehrsmengen an, v.a. wenn ohnehin eine Kontrolle des Verkehrsablaufs erforderlich ist.