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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50285

Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat M VAG (Ausgabe 2000)

Autoren
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2000, 24 S., 7 B, 2 T, Anhang (FGSV-Nr. 754)

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind Abfälle in erster Priorität zu vermeiden. Ist dieses nicht möglich, sind Abfälle zu verwerten. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Ausbaustoffe aus dem Straßenbau können grundsätzlich im Zuge von Straßenbaumaßnahmen verwertet werden. Das "Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat" (M VAG) gilt für die stoffliche Verwertung von Asphaltgranulat zur Herstellung von Baustoffgemischen für Schichten nach den ZTV Asphalt-StB, ZTV T- StB, ZTV LW sowie M AFS-H. Das M VAG gilt nicht für das Rückformen von Asphaltschichten. Die "Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat" (TL AG-StB) sind zu beachten. Für die Gütesicherung gelten die TLG Asphalt-StB. Asphaltgranulat soll grundsätzlich bei der Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden, weil nur so das darin enthaltene Bitumen wieder als Bindemittel genutzt werden kann. Das Merkblatt beschreibt die Grundsätze, die Voraussetzungen für die Eignung, die Einsatzbereiche, die Aufbereitungsverfahren und gibt Hinweise für Anforderungen, Prüfungen, Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung.