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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50442

Anforderungen an Sicherung, Pflege und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen

Autoren H. Haßmann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straße und Autobahn 52 (2001) Nr. 1, S. 37-41, 2 B

Die Eingriffsregelung nach § 8 BNatSchG in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen ist seit 1976 bei der Planung und dem Bau von Straßen zu beachten. In den landschaftspflegerischen Begleitplänen zum Straßenentwurf sind in den vergangenen Jahren bundesweit eine Vielzahl von rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant und ausgeführt worden. Diese Maßnahmen sind so auszuführen, dass sie ihre Funktion auf Dauer erfüllen können. Voraussetzung hierfür ist, dass sie entsprechend gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die "Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau" (HNL-S 99) geben in Nr. 6: "Pflege, Unterhaltung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft" einen Handlungsrahmen vor. Weitere Grundlagen finden sich in den "Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung" (RAS-LP 2). Der Arbeitsausschuss Landschaftsgestaltung der FGSV ist derzeit damit befasst, diesen Rahmen durch praxisorientierte Hinweise auszufüllen, damit künftig Defizite bei der Ausführung und Funktionserfüllung landschaftspflegerischer Maßnahmen vermieden werden. Aus dem derzeitigen Bearbeitungsstand dieses Papiers werden einige inhaltliche Schwerpunkte dargestellt.