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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51080

Strategische Umweltprüfung (SUP): Aktueller Stand der Diskussion in Bezug auf die vorgesehene SUP-Richtlinie

Autoren C. Jacoby
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 15 (2001) Nr. 1, S. 28-32, 2 T, 4 Q

Nachdem der Rat der EU die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments vom 6. September 2000 bezüglich des "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates vom 30. März 2000 im Hinblick auf den Erlass der SUP-Richtlinie nicht vollständig übernehmen wollte, wurde nach drei informellen "Trialog-Sitzungen" im Januar und Februar 2001 das Vermittlungsverfahren am 27. Februar 2001 förmlich eröffnet. Sofern sich die im Vermittlungsausschuss versammelten Vertreter des Rates und Parlaments unter Beteiligung der Kommission innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs bis acht Wochen auf einen "gemeinsamen Entwurf" für eine endgültige Richtlinienfassung einigen können und dieser gemeinsame Entwurf nach einer Frist von wiederum sechs bis acht Wochen von Rat und Parlament der EU - ohne weitere Änderungsmöglichkeit - gebilligt wird, wäre damit der Rechtsakt angenommen, das heißt, die SUP-Richtlinie wird etwa im Mai/Juni 2001 endgültig verabschiedet. Der folgende Beitrag zeigt die wichtigsten Fragen auf, die im Vermittlungsausschuss einer Klärung zugeführt werden müssen.