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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51185

Besonderheiten der hessischen Öko-Konto-Regelung und ihre Umsetzung

Autoren B. Krämer
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 15 (2001) Nr. 1, S. 18-20, 9 Q

Im hessischen Naturschutzrecht werden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) umfangreiche Prüfaufgaben und Kompetenzen bei der "Ein- und Abbuchung" vorlaufender Ersatzmaßnahmen zugewiesen. Im Rahmen einer Befragung wurde 1999 in Hessen ermittelt, dass nur für 30 Prozent der Gemeinden von der UNB ein Ökokonto geführt wurde. Diese unzureichende Nutzung des Instruments Ökokonto steht vorrangig mit der geringen Flächenverfügbarkeit und der unzureichenden Finanzkraft der Gemeinden in Zusammenhang. Es konnte nicht bestätigt werden, dass die Verringerung des Einflusses der UNB zu einer stärkeren Nutzung des Öko-Kontos führt.