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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51287

Das Schutzgut Landschaftsbild in der Landschaftsrahmenplanung Rheinland-Pfalz / Landscape amenity as a protected asset in landscape master planning in the German regional state of Rhineland-Palatinate

Autoren M. Konermann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Natur und Landschaft 76 (2001) Nr. 7, S. 311-317, 7 B, 4 T, 8 Q

Die in der Landschaftsrahmenplanung Rheinland-Pfalz entwickelte und angewandte Methode zur Erfassung, Bewertung und Planung des Schutzguts Landschaftsbild basiert auf folgenden Bausteinen: Die Naturräume unterster Ordnung werden als Landschaftsbildeinheiten festgesetzt, im Bedarfsfall erfolgt eine Untergliederung. Der erste Bewertungsschritt besteht in einem "Soll-Ist-Vergleich". Dabei wird für jede Landschaftsbildeinheit ein "Soll-Zustand" als Bewertungsmaßstab definiert und - ebenso wie der Ist-Zustand - nach den Erfassungsmerkmalen Relief, Gewässer, Nutzungsmuster und Siedlung/Bauwerke beschrieben. Der Grad der Übereinstimmung zwischen "Soll" und "Ist" wird in drei Wertstufen (hoch, mittel, gering) ausgedrückt. In einem zweiten Bewertungsschritt werden anhand des Kriteriums Einzigartigkeit besonders bedeutsame Räume ermittelt. Diese werden zusammen mit den Landschaftsräumen, die im Soll-Ist-Vergleich die höchste Wertstufe erreichen, zur Integration in die regionalen Raumordnungspläne als "Vorbehaltsgebiete für den Schutz des Landschaftsbildes" vorgeschlagen. Darüber hinaus werden in einem dritten Bewertungsschritt auch Leitbilder für die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes in Form von "Erlebnisraumtypen" formuliert. Die daraus abgeleitete Karte "Leitbilder" wird für Konzeptionen in der landschaftsbezogenen Erholung genutzt.