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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52101

Wirtschaftlichkeit von Kreisverkehrsanlagen

Autoren E. Marx
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Innsbruck: Institut für Straßenbau und Verkehrsplanung, Universität Innsbruck, 2002 (Schriftenreihe des Instituts für Straßenbau und Verkehrsplanung an der Universität Innsbruck H. 36) S. 187-197, 4 B, zahlr. Q

Seit der Renaissance des Kreisverkehrs Ende der 80er Jahre wurde und wird in Österreich eine Vielzahl von Kreisverkehrsplätzen errichtet. Obwohl die im Mai 2001 verbindlich erklärte Richtlinie (RVS 3.44 Plangleiche Knoten - Kreisverkehr) maßgebliche Einsatzkriterien wie die Leistungsfähigkeit eindeutig beschreibt, bestehen noch immer offene Fragen zum Einsatzkriterium Wirtschaftlichkeit. Die vom Autor durchgeführte Forschungsarbeit widmet sich vor allem der Fragestellung, ob und in welchem Umfang durch die Anordnung von Kreisverkehrsanlagen als Alternative zu herkömmlichen Knotenlösungen dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen wird. Ihr Ziel ist ein auf normierten Grundlagen beruhender umfassender Vergleich von Kreisverkehrsanlagen mit alternativen Knotenformen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Ableitung umsetzbarer Ergebnisse als Entscheidungshilfe über die Gestaltung eines Knotenpunktes. Dadurch kann der Faktor Wirtschaftlichkeit objektiv einer Gesamtbeurteilung als Einsatzkriterium zugänglich gemacht werden. In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse kommt generell zum Ausdruck, dass die Anteile der Errichtungs- und Erhaltungskosten an den Gesamtkosten gering sind. Die wesentlichen monetarisierbaren Wirkungskomponenten sind die Reisezeitkosten, die Energiekosten und die Unfallfolgekosten. Vor allem die Unfallfolgekosten bilden den bestimmenden Anteil der Wirtschaftlichkeit als Einsatzkriterium für die Wahl einer Kreisverkehrsanlage als Knotenpunktform. Als zusammenfassendes Ergebnis wurde in eindeutiger Weise die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kreisverkehrsanlagen als plangleiche Knotenpunktlösung nachgewiesen.