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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52305

Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien - Teil I: Raumanalyse / Teil II: Auswirkungsprognose/Variantenvergleich (u. Prüfraster)

Autoren K. Müller-Pfannenstiel
J. Borkenhagen
J. Lüchtemeier
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Wiesbaden: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, 2000, Teil I: 55 S., 13 T, zahlr. Q / Teil II: 77 S., 6 B, 12 T, Anhang, Beilage: Prüfraster (Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung H. 44)

Der Leitfaden hat zum Ziel, Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben in einer einheitlichen Vorgehensweise zu erarbeiten. Über den Leitfaden soll zudem die Qualitätssicherung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gewährleistet werden. Obwohl bezüglich der Vergabe einer UVS im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB) des BMVBW die Inhalte sehr tief gehend aufbereitet sind, die "Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau", die kartographische Darstellung (und über diese zwangsläufig einige Methodiken) vorgeben und das MUVS mit der Ausgabe 2001 aktualisiert wurde, fehlt es dennoch an umfassenden und handfesten methodischen Vorgaben. Die Praxis zeigt, dass ein Verzicht auf methodische Vorgaben entscheidenden, meist negativen Einfluss auf die Qualität einer UVS hat. Hier setzt der von der Hessischen Straßenbauverwaltung aufgestellte Leitfaden an, Vergabe, Methodik und Darstellung zu einer Einheit werden zu lassen. Die Komplexe "Bestandserfassung" und "Auswirkungsprognose" sind direkt auf die Bearbeiter einer UVS ausgerichtet, wobei durch die vielen Querverweise auch die notwendige Sicherheit geboten wird. Wünschenswert sind allerdings noch klarere Vorgaben zu den wichtigen Komplexen "Konfliktschwerpunkte", "Vermeidung, Minderung", "Ausgleichbarkeit" und "Variantenvergleich". Das beigefügte Prüfraster für eine UVS stellt für den Prüfer eine wertvolle Hilfe dar, zeigt aber auch, dass beim Prüfer ein hohes Maß an Fach- und Sachkunde vorhanden sein muss.