Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 52386

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei sonstigen städtebaulichen Projekten

Autoren A. Bunzel
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Umweltprüfungen bei städtebaulichen Planungen und Projekten. Köln u.a.: Heymanns Verlag, 2001, S. 81-96

Ziel der EG-Änderungsrichtlinie von 3.3.97 ist es, den Anwendungsbereich der UVP zu vereinheitlichen. Zu diesem Zweck wurde der Katalog der zwingend UVP-pflichtigen Projekte erweitert. Der Begriff "sonstige städtebauliche Projekte" besagt, dass es neben sonstigen Projekten auch die speziell genannten, in festen Kategorien eingeordnete städtebaulichen Projekte gibt. Zu den "sonstigen städtebaulichen Projekten" gehören alle Bebauungspläne für bauliche Anlagen, soweit diese nicht einem speziellen Vorhabensbegriff zuzuordnen sind. Das sind also auch Planungen für neue Wohn- und Gewerbegebiete; ihre UVP-Pflichtigkeit wird anhand bestimmter Prüf- und Schwellenwerte beurteilt. In jedem Fall wird als erstes eine Vorprüfung vorgesehen, die leicht in den Ablauf des Verfahrens eingeordnet werden kann. Besondere Probleme werden dabei nicht erwartet. Den Kommunen wird empfohlen, praktikable Verfahren einzuüben und sich so auf die europaweit zu erwartende "echte" Plan-UVP vorzubereiten. In der Praxis werden nach Ansicht des Verfassers noch viele Auslegungsfragen zu lösen sein.