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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52497

Neue Bemerkungen über Zebrastreifen

Autoren K. Pfundt
Sachgebiete 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege

Straßenverkehrstechnik 46 (2002) Nr. 9, S. 471-477, 20 Q

Angesichts der Neufassung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vom Oktober 2001 werden die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung dargelegt. Es wird empfohlen, alle vorhandenen Zebrastreifen zu überprüfen und sie gegebenenfalls entweder nachzurüsten oder zu beseitigen. Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass keine neuen Fußgängerüberwege angelegt, sondern versucht werden sollte, die Situation für querende Fußgänger zu verbessern, ohne den Fußgängern Vorrang zu geben. Dazu wird aber auch angeregt, in einem Modellversuch zu überprüfen, welches die richtige Philosophie beim Fußgängerschutz sein kann. Durch die Neufassung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vom Oktober 2001 (R-FGÜ 2001), die ab 1. Januar 2002 die R-FGÜ 84 ersetzen, ergeben sich Änderungen, die Anlass nicht nur zu der Frage geben können, was die zuständigen Straßen- und Verkehrsbehörden jetzt kurzfristig zu tun haben, sondern auch zu der Überlegung, ob wir künftig noch Zebrastreifen brauchen.