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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52603

Die Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz: Auswirkungen auf Vollzug und Planungspraxis

Autoren B. Jessel
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 16 (2002) Nr. 1/2, S. 13-15, 2 B, 3 Q

Zur Eingriffsregelung ist im neuen Bundesnaturschutzgesetz der Eingriffstatbestand erweitert worden. Vor allem haben sich die Entscheidungsabfolge und die Verursacherpflichten geändert, indem der Ersatz nun auf die Stufe vor der Abwägung gezogen worden ist. Absehbar ist dadurch, dass die Abwägung an Bedeutung verlieren und in der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen eine größere räumliche und zeitliche Flexibilität eintreten wird. Aus fachlicher Sicht wird es daher wichtig sein, qualifizierte Anforderungen an Ersatzmaßnahmen zu formulieren (unter welchen Voraussetzungen ist eine Maßnahme "gleichwertig"?). Außerdem gewinnt für die Qualitätssicherung der Eingriffsregelung die Verbindung zur Landschaftsplanung an Bedeutung.