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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52947

Fortschritte bei den Prüfverfahren und Bewertungen des Zulassungsverfahrens für Baustoffe innerhalb der britischen Straßenbauverwaltung (Orig.: engl.: Advances in test methods and evaluation via HAPAS)

Autoren S.J. Kelly
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Proceedings of the Fourth European Symposium on Performance of Bituminous and Hydraulic Materials in Pavements, BITMAT 4, Nottingham, UK, 11-12 April 2002. Lisse u.a.: Balkema, 2002, S. 297-301, 5 T

Die britische Zulassungsbehörde (BBA) hat Baustoffe zu beurteilen und für die Verwendung zu zertifizieren. Die Arbeit wird u.a. von Berater- und besonderen Arbeitsausschüssen geleistet, die Richtlinien, Prüfbestimmungen, Angaben für die Zusammensetzung der Stoffe sowie Empfehlungen für die geforderten und die fakultativen (optionalen) Eigenschaften und für die Zulassung der Stoffe und Systeme erarbeiten. In diesen Ausschüssen sind Mitarbeiter des BBA, der Verwaltung und Bauwirtschaft vertreten. Beispielsweise werden im Arbeitsausschuss 3 dünne Deckschichten und im Arbeitsausschuss 4 modifizierte Bindemittel und Asphalte behandelt. Innerhalb des AA 4 werden in weiteren Arbeitskreisen z.B. die Themen Rheologie und Alterung von Bindemitteln besonders behandelt. Parallel zu dem BBA-Verfahren hatte die Straßenbauverwaltung bereits ein eigenes Baustoff-Zulassungsverfahren für den Straßenbau entwickelt: HAPAS, Highways Authorities Products Approval Scheme. Aus Gründen der Objektivität und der Überparteilichkeit wurde dieses Verfahren in die BBA integriert. Auf der Grundlage von Prüfergebnissen des HAPAS werden Baustoffe von BBA zertifiziert. Die Zulassung eines neuen Stoffes oder Systems wird in sechs Schritten vollzogen: (1) Prüfung und Beurteilung der Unterlagen, (2) Beurteilung der Qualitätssicherung, (3) Laborprüfungen, (4) Versuche zur Einführung des Systems, (5) Versuche zum Gebrauchsverhalten, (6) Zertifizierung. Die von BBA/HAPAS geprüften und zugelassenen Produkte gewinnen immer mehr an Bedeutung.