Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 53123

Umsetzung der SUP-RL 2001/42/EG Machbarkeitsstudie für ein Behördenhandbuch "Umweltschutzziele in Deutschland": Forschungsbericht 20113126, UBA-FB 000389 - Band 1: Rechtsgutachten zur Definition des Begriffes "auf der Ebene der Mitgliedstaaten festge legte Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind"; (Auszug aus dem vollständigen Forschungsbericht vom August 2002)

Autoren A. Schmidt
K. Sommer
J. Ceyssens
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Berlin: Umweltbundesamt, 2002, 55 S., zahlr. Q (Umweltbundesamt, Texte H. 58/02) (Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom 27. Juni 2001 (die sogenannte SUP-Richtlinie; SUP = Strategische Umweltprüfung) ist bis zum 21. Juli 2004 in die deutschen Rechtsvorschriften umzusetzen. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens "Umsetzung der Plan/Programm-UVP-Richtlinie der EG (SUP-Richtlinie 2001/42)" wurden 3 Teile dazu erarbeitet: 1.Teil: Rechtsgutachten zur Definition des Terminus "Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten festgesetzte Ziele des Umweltschutzes", 2.Teil: "Exemplarische Anwendung der Definition/ Darstellung der Umweltschutzziele an einem praktischen Beispiel" und 3.Teil: Vorschlag für Struktur und Inhalt eines Behördenhandbuches "Umweltschutzziele in Deutschland". Im Verlauf des gemäß SUP-RL vorgesehenen Prüfverfahrens hat die plan-/programmaufstellende Behörde einen Umweltbericht zu erstellen. Dieser muss gemäß Anhang I Buchstabe e) der SUP-Richtlinie die auf internationaler oder gemeinschaftlicher oder der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, aufführen und Angaben zu der Art, wie diese Ziele bei der Ausarbeitung des Plans oder Programms berücksichtigt wurden, enthalten. Die Veröffentlichung enthält den Teil 1 "Rechtsgutachten", in dem dieser Begriff unter Anwendung der einschlägigen juristischen Methoden ausgelegt und auf dieser Grundlage ein Vorschlag für eine Definition entwickelt wird.