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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53331

Berücksichtigung der Anforderungen des novellierten UVPG sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Straßenplanung

Autoren O. Sporbeck
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straßenverkehrstechnik 47 (2003) Nr. 5, S. 237-243, 1 B, 14 Q

Mit der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 5.9.2001 sowie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25.3.2002 wurden die EU-Richtlinie 97/11/EG sowie die EU-Richtlinien 92/43/EWG und 97/62/EG in deutsches Recht überführt. Die in den Gesetzen dargelegten rechtlichen Bestimmungen sind auch bei Straßenplanungen zu beachten. Im Beitrag werden die wesentlichen Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von Straßenbauvorhaben vorgestellt, wobei insbesondere auf die Prüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) eingegangen wird. Weiterhin werden wesentliche Aspekte der Prüfung der Ausnahmevoraussetzung zur Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (3) BNatSchG bzw. Art. 6 (4) EU-Richtlinie 92/43/EWG behandelt. Im Vordergrund steht dabei der Aspekt der "Alternativenprüfung" und der "zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses". Die Behandlung und Begründung dieser Ausnahmevoraussetzungen sind in Verwaltungsentscheidungen oftmals unbefriedigend berücksichtigt.