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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53640

Qualitätsanforderungen an die UVP aus behördlicher Sicht

Autoren K. Demske
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 17 (2003) Sonderheft "UVP-Kongress 12.-14. Juni 2002 in Hamm", S. 39-40

Aus dem Ziel der UVP, Umweltbelange bei der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen, werden Qualitätsanforderungen für die Verfahrensregelungen formuliert. Fachrechtliche Vorschriften spielen die zentrale Rolle bei der inhaltlichen Konkretisierung der UVP. Schon die Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen der Konkretisierung durch das Fachrecht. Auch die Inhalte der Unterlagen des Vorhabenträgers bestimmen sich nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften. Dies führt dazu, dass die Fachgutachten die inhaltlichen Anforderungen zweckmäßiger und konkreter erfüllen. Eine UVS ist nicht erforderlich. Fachrecht definiert schließlich auch die Bewertungsmaßstäbe. Um die UVP anhand der fachrechtlichen Anforderungen ausfüllen zu können, ist die Beteiligung der Fachbehörden erforderlich und bestimmt maßgeblich die Qualität der UVP. Eine gute UVP begreift eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance zur Optimierung der Planung.