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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53641

Monitoring als wirksame Kontrolle?

Autoren J. Giegrich
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 17 (2003) Sonderheft "UVP-Kongress 12.-14. Juni 2002 in Hamm", S. 75-78, 1 B, 3 Q

Die SUP-Richtlinie sieht nicht nur vor, dass die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen bestimmter Pläne oder Programme auf die Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind, sondern diese sind während der Realisierung des Plans oder Programms auch zu überwachen. In dem Beitrag wird über ein Forschungsvorhaben des UBA berichtet, bei dem anhand zweier Fallbeispiele erarbeitet werden soll, wie eine solche Überwachung vor dem Hintergrund existierender Instrumentarien vonstatten gehen kann. Die Fallbeispiele sind Abfallwirtschaftspläne nach § 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und Maßnahmenprogramme nach § 36 des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Das Konzept, das für die Überwachung beider Pläne bzw. Programme zu entwickeln ist, orientiert sich an dem von der OECD entwickelten Konzept DPSIR: Driving Forces, Pressure, State, Impacts, Response.