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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54666

Umsetzung der europäischen Normen für den Betonstraßenbau in Deutschland

Autoren W. Eger
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.3 Betonstraßen

Betonstraßentagung 2003 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Betonstraßen" am 25. und 26. September 2003 in Stuttgart. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2004 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Betonstraßen" (FGSV, Köln) H. 26) (FGSV B 26) S. 27-32, 6 B, 1 T

Mit dem Zusammenwachsen der Länder im vereinten Europa werden z. T. bestehende Landesnormen außer Kraft gesetzt und eine neue Generation von harmonisierten europäischen Normen und Vorschriften in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Damit werden Handelshemmnisse in der Gemeinschaft abgebaut, Warenverkehr und Dienstleistung erleichtert. Die jetzt anstehende Überarbeitung der nationalen Vorschriften für den Betonstraßenbau hat das Ziel, die auf Grund der inzwischen vorliegenden europäischen Normen notwendige Anpassung vorzunehmen und hinderliche Festlegungen aus den Vorschriften zu bereinigen. Mit der Überarbeitung der ZTV Beton-StB soll eine Zusammenführung aller Regelungen für hydraulisch gebundene Schichten zu einem Vorschriftenwerk einhergehen, die neben Betondecken auch hydraulisch gebundene Bauweisen für Tragschichten im Straßenbau betreffen. Die neuen ZTV Beton-StB werden dann Regelungen für das Herstellen von Betondecken genauso wie für hydraulisch gebundene Tragschichten oder Verfestigungen usw. beinhalten. Die bestehenden ZTV T-StB werden entfallen. Das künftige Regelwerk gliedert sich in drei Teile: Für die Lieferung der Baustoffe werden die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (TL Beton-StB) bindend. Für die eigentliche Herstellung sind die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (ZTV Beton-StB) maßgebend. Für sämtliche Prüfungen werden in einem dritten Teil, den "Technischen Prüfvorschriften für Baustoffe und Baustoffgemische und die fertige Leistung von Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (TP Beton-StB) alle diesbezüglichen Festlegungen zusammengeführt. Für die Übergangszeit bis zur Einführung der neuen Vorschriften wird seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Abstimmung mit der FGSV mittels eines "Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau" (ARS) eine Übergangsregelung für die Baupraxis getroffen.